Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ingelheim am Rhein

Ingelheim am Rhein ist eine große kreisangehörige Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und seit 1996 Sitz der Kreisverwaltung dieses Kreises
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
35.486 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55218, 55262, 55263
Vorwahlen
06132, 06130, 06725
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Am Stadtplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein

2. Landkreis Mainz-Bingen
Am Schillerplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein

3. Bürgeramt Ingelheim
Am Stadtplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ingelheim am Rhein arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) bis 2040, das gesamte Gemeindegebiet umfassend. Im November 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für den neuen FNP beschlossen. Der Entwurf des FNP wird derzeit erarbeitet und berücksichtigt verschiedene Aspekte wie den Bedarf an Wohnraum, Umweltschutz, wirtschaftliche Entwicklung und landwirtschaftliche Nutzung.

Ein wichtiger Teil des Prozesses ist das Wohnbauflächenkonzept, das aufgrund einer prognostizierten Einwohnerzahlzunahme von 1.100 bis 2.200 Personen bis 2040 entwickelt wurde. Dies entspricht einem Bedarf von 930 bis 1.500 neuen Haushalten. Das Konzept betrachtet veränderte Lebensstile, neue Wohn- und Arbeitsformen sowie Herausforderungen wie steigende Baukosten und die Energiewende.

Bebauungspläne, die auf den FNP aufbauen, werden ebenfalls überarbeitet oder neu aufgestellt. Diese Pläne regeln die baulichen Nutzungen von Flächen im Stadtgebiet und unterliegen einem genau geregelten Verfahren nach dem Baugesetzbuch, einschließlich öffentlicher Auslegungen und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung.

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

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Vereinfachtes / Beschleunigtes Verfahren

Nach § 13 BauGB kann die planende Gemeinde einen Bebauungsplan auch in einem „vereinfachten“ bzw. einem „beschleunigten Verfahren“ zur schnelleren Schaffung von Wohnraum aufstellen; nach § 13a im Innenbereich 

Da das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans so lange dauert, bis er in Kraft tritt, können die Gemeinden eine Veränderungssperre für das Gebiet oder einen Teil davon erlassen. So kann vermieden werden, dass in der Entwurfsphase Bauprojekte durchgeführt werden, die dem ursprünglichen Plan zuwiderlaufen. Eine Änderungssperre ist gesetzlich zunächst für zwei Jahre gültig. Die Gemeinde kann diese Frist bei Bedarf um ein drittes Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde die Dauer der Veränderungssperre auf ein viertes Jahr ausdehnen. Damit ist jedoch aus Sicht des Eigentumsschutzes die maximale Dauer für eine entschädigungslos hinzunehmende Duldung einer Veränderungssperre erreicht.

Alternativ zu einer Veränderungssperre kann die Gemeinde die Entscheidung über einzelne Bauvorhaben jeweils um bis zu einem Jahr zurückstellen lassen.