Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ingelheim am Rhein

Ingelheim am Rhein ist eine große kreisangehörige Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und seit 1996 Sitz der Kreisverwaltung dieses Kreises
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
35.486 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55218, 55262, 55263
Vorwahlen
06132, 06130, 06725
Adresse der Stadtverwaltung
Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein
Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein 55218 Rheinland-Pfalz DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Am Stadtplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein

2. Landkreis Mainz-Bingen
Am Schillerplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein

3. Bürgeramt Ingelheim
Am Stadtplatz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Gemeinde Ingelheim am Rhein – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ingelheim am Rhein arbeitet an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) bis 2040, das gesamte Gemeindegebiet umfassend. Im November 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für den neuen FNP beschlossen. Der Entwurf des FNP wird derzeit erarbeitet und berücksichtigt verschiedene Aspekte wie den Bedarf an Wohnraum, Umweltschutz, wirtschaftliche Entwicklung und landwirtschaftliche Nutzung.

Ein wichtiger Teil des Prozesses ist das Wohnbauflächenkonzept, das aufgrund einer prognostizierten Einwohnerzahlzunahme von 1.100 bis 2.200 Personen bis 2040 entwickelt wurde. Dies entspricht einem Bedarf von 930 bis 1.500 neuen Haushalten. Das Konzept betrachtet veränderte Lebensstile, neue Wohn- und Arbeitsformen sowie Herausforderungen wie steigende Baukosten und die Energiewende.

Bebauungspläne, die auf den FNP aufbauen, werden ebenfalls überarbeitet oder neu aufgestellt. Diese Pläne regeln die baulichen Nutzungen von Flächen im Stadtgebiet und unterliegen einem genau geregelten Verfahren nach dem Baugesetzbuch, einschließlich öffentlicher Auslegungen und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung